Von Diana Wiedemann
Bei uns in Deutschland werden zu häufig Gebäude unnötigerweise abgerissen, um neuen Bauten Platz zu schaffen, obwohl das Thema Nachhaltigkeit in aller Munde ist. Für alle Belange rund um das Bauen sind die Baubehörden zuständig. Aber nicht nur für die Errichtung, sondern auch für den Abriss von Gebäuden. Das Bauen und auch das Abbrechen sind Ländersache und richten sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) – zuständig für Gesamtdeutschland – und nach den Landesbauordnungen. In NordrheinWestfalen seit 2019, in Bayern und in BadenWürttemberg ebenfalls seit einigen Jahren ist für den Abbruch von bestimmten Gebäuden keine Genehmigung mehr notwendig. Stattdessen gibt es nur eine Anzeigepflicht. Vorher war es eine individuelle Entscheidung, bei der… (Weiterlesen)